Über die Trostfrauen-Frage zwischen Südkorea und Japan haben bislang u.a. die Büroleiter intensive Beratungen durchgeführt. Auf deren Ergebnissen fußend, gebe ich namens der südkoreanischen Regierung die folgende Erklärung ab.
(1) Die südkoreanische Regierung würdigt die Erklärung der japanischen Regierung und die Anstrengungen, die zur diesmaligen Erklärung geführt haben. Unter der Voraussetzung, daß die japanische Regierung die oben unter (2) erklärten Maßnahmen getreu umsetzt, stellt sie gemeinsam mit mit der japanischen Regierung fest, daß dieses Problem endgültig und unumkehrbar gelöst wird. Die südkoreanische Regierung unterstützt die japanische Regierung bei der Durchführung dieser Maßnahmen.
(2) Die südkoreanische Regierung nimmt zur Kenntnis, daß die japanische Regierung hinsichtlich der vor der japanischen Botschaft in Südkorea befindlichen Frauenstatue unter den Gesichtspunkten der öffentlichen Sicherheit und der Wahrung der Würde besorgt ist, und wird sich als südkoreanische Regierung bemühen, durch Beratungen mit den betroffenen Vereinigungen über mögliche Anpassungen eine angemessene Lösung zu finden.
(3) Die südkoreanische Regierung und die japanische Regierung verzichten, unter der Voraussetzung, daß die dieses Mal von Japan angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden, darauf, hernach in den Vereinten Nationen oder in der Völkergemeinschaft einander wegen dieses Problems zu tadeln oder zu kritisieren.
[Seoul, 28.12.2015 — Yun Byunse 尹炳世]
[Aus dem Japanischen von Reinhard Zöllner.]
Auf diese Statue vor der japanischen Botschaft in Seoul bezieht sich Punkt (2) der Erklärung. Vgl. meine Erläuterungen hier.