Seit 1948 sind alle Koreaner zum Wehrdienst verpflichtet. Präziser: Alle Koreanerinnen und Koreaner. Eingezogen werden jedoch nur Männer. Frauen dürfen nur dienen, wenn sie sich freiwillig melden. Daß dies verfassungsgemäß ist, hat Südkoreas oberstes Gericht 2006 bestätigt. Präziser: Es hat der Regierung freie Hand gegeben, den Wehrdienst so zu gestalten, wie es die Regierung für richtig hält.
Die jetzige Regierung plant, den Wehrdienst auf 18 Monate zu reduzieren; es gibt in der Regierungspartei auch Stimmen, die fordern, auch Frauen sollten eingezogen werden. Dahinter steckt auch der demographische Wandel: Ab 2032 könnten laut neuesten Berechnungen der Armee die Männer ausgehen.
Nach den geltenden Regeln werden Männer mit 19 oder 20 Jahren gemustert und müssen bei Tauglichkeit bis 28 ihren 26-monatigen Dienst an der Waffe ableisten (von der Dauer her nimmt Südkorea damit Rang 4 weltweit ein). Wer nur eingeschränkt tauglich (z. B. zu klein, zu groß, zu dick oder zu dünn oder am ganzen Körper tätowiert) ist, wird für Sozialarbeit eingesetzt — allerdings zu Gehältern weit unter dem Mindestlohn.
Grundsätzlich gibt es davon keine Ausnahmen. Aber seit 1973 werden Sportlern und Künstlern, die bei bestimmten, international prestigeträchtigen Wettbewerben gewonnen haben, Sonderkonditionen eingeräumt. Sie dürfen nach einem einmonatigen Grundwehrdienst ihren Dienst in Sportmannschaften, Bands, Orchestern oder Galerien ableisten. Zu deutsch: Sie machen das, was sie zuvor auch schon gemacht haben. Anschließend kommen dann noch ein paar Reserveübungen, und das war es für sie. Ein spezielles Privileg für K-Pop-Musiker kam 2020 dazu: Sie müssen ihren Wehrdienst erst mit 30 absolvieren, also nach dem Ende ihrer Karriere in „Boysgroups“.
Während mehr als 200 Männer bislang von solcher Vorzugsbehandlung profitieren konnten, gab es bis 2020 keine Gnade für bislang etwa 20.000 andere Männer, die aus Gewissensgründen den Wehrdienst verweigerten (die meisten von ihnen gehören zu den Zeugen Jehovas). Sie landeten gnadenlos für 18 Monate im Gefängnis. 2018 verurteilte dies das Oberste Gericht jedoch als verfassungswidrig, weshalb 2020 ein Ersatzdienst eingerichtet wurde: Sie dürfen nun als Gefängnispersonal arbeiten. Ins Gefängnis müssen sie also immer noch. Aber diesmal dürfen sie auch Urlaub nehmen.