14.7.2017
Japan reformiert Sexualstrafrecht
JapanRechtSpracheReinhard ZöllnerErstmals seit 1907 wurde das japanische Sexualstrafrecht reformiert. Die Änderungen traten am 13. Juli 2017 in Kraft. Der bisherige Begriff für „Vergewaltigung“ (gōkan 強姦) wurde dabei nicht nur durch den neuen Begriff „gewaltsamen Geschlechtsverkehr und dergleichen“ (kyōsei seikō tō 強制性交等) ersetzt, sondern auch inhaltlich neu gefaßt. Denn der alte Begriff war in Par. 177 des Strafgesetzbuchs wie folgt definiert: Wer an einer Frau ab 13 Jahren unter Anwendung oder Androhung von Gewalt Unzucht verübt, wird wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren verurteilt. Ebenso wird bestraft, wer Unzucht […]