Japans Unterhaus hat am 4.6.2015 einstimmig beschlossen, das Mindestalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts von 20 auf 18 Jahre abzusenken. Die Zustimmung auch des Oberhauses gilt als sicher, so daß das Gesetz pünktlich zur nächsten, 2016 anstehenden Oberhauswahl inkraft treten kann. Betroffen sind rund 2,4 Mio. Jugendliche, die weiterhin bis zu ihrem 20. Geburtstag als minderjährig gelten werden.
Das bisherige Mindestalter galt seit 1945.
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Jun 2015