Das südkoreanische Verfassungsgericht hat das seit 1953 geltende Gesetz zur Bestrafung von Ehebruch für nicht verfassungsgemäß erklärt und damit aufgehoben. Bislang konnten Ehebrecher mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren belegt werden. Das Gericht erklärte, damit werde gegen grundlegende persönliche Freiheiten verstoßen.
Das Gericht hatte bereits seit 1990 mehrere Anläufe genommen, um das Gesetz zu kippen, doch erst diesmal kam die erforderliche Richtermehrheit zusammen.
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Feb 2015