Japans Öffentlichkeit beobachtet mit großem Interesse und durchaus auch Argwohn, wie sich das soeben ins japanische Strafrecht eingeführte Schöffenrichter-System in der Praxis bewährt. Die Schöffen (saibanin 裁判員) sind ja „durchschnittliche Bürger“, und als solches wird ihnen Unprofessionalität unterstellt. Mit nahezu zynischer Erleichterung registrierten die Medien daher das erste von einem Schöffengericht verhängte Todesurteil (denn man hatte vermutet, Schöffen täten sich anders als Berufsrichter schwer im Aussprechen der Todesstrafe), und gerade ist die erste Bewährungsstrafe in die Schlagzeilen geraten.
Mal sehen, womit man sich noch das Prädikat „Erster!“ verdienen kann: der erste wegen Korruption verurteilte Politiker; der erste zum Tode verurteilte Yakuza usw.
Der „durchschnittliche Japaner“, wenn er denn unfreiwillig zum Schöffen bestimmt wird, sucht übrigens nach jedem erdenklichen Entschuldigungsgrund, um seinen Dienst nicht antreten zu müssen …
9
Sep 2009