Die 15. Zivilkammer des Bezirksgerichts von Seoul hat am 21.4.2021 eine Klage verworfen, die 2016 von einer 93-jährigen ehemaligen „Trostfrau“ und drei weiteren (inzwischen verstorbenen) gegen den japanischen Staat eingebracht worden war. Die Kläger wollten Japan zu Wiedergutmachung verpflichten. Das Gericht wies die Klage zurück, weil sie gegen das Prinzip der Staatenimmunität verstoße. Nach diesem Prinzip können Staaten nicht von einer fremden Gerichtsbarkeit verurteilt werden; die einzige Ausnahme wäre der Internationale Gerichtshof, vor dem jedoch nur Staaten klageberechtigt sind.
Erst am 8.1.2021 hatte die 34. Zivilkammer desselben Gerichts in einer vergleichbaren Klage Japan zu Schadenersatz an die klagenden Frauen verurteilt. Der südkoreanische Staatspräsident Mun nannte dieses Urteil „verblüffend“, die japanische Regierung wies es unter Hinweis auf die Staatenimmunität sogleich zurück. Ende März erlaubte ein weiteres Gericht den siegreichen Klägern jedoch nicht, ihre Wiedergutmachungsansprüche durch die Beschlagnahme japanischen Eigentums durchzusetzen.
Weil das Gericht sich jetzt in der Sache für nicht zuständig erklärte, gab es in seinem Urteil zum Anliegen der Entschädigung nur eine allgemeine Erklärung:
Die Anstrengungen, die Südkorea im In- und Ausland unternommen hat, und die erzielten Ergebnisse scheinen unzureichend gewesen zu sein, um das Leid und die Verluste der Opfer auszugleichen, und die Einigung Südkoreas und Japans [zur Frage der militärischen sexuellen Sklaverei] im Dezember 2015 kann im Vergleich zu den Schmerzen, unter denen sie in der Vergangenheit leiden mußten, nicht als völlig zufriedenstellend angesehen werden.
Allerdings gestand das Gericht der japanischen Regierung zu, mit der Übereinkunft von 2015 wenigstens den Versuch einer Wiedergutmachung unternommen zu haben. Der jetzige Präsident Mun hat diese Vereinbarung 2018 zwar für unzureichend erklärt, sie aber rechtlich nicht infrage gestellt. Auch in ihrem Kommentar zum jetzigen Gerichtsurteil verwies die südkoreanische Regierung auf diese Übereinkunft und forderte Japan auf, sie zu beachten.
Gegen das jetzige Urteil haben die Kläger Widerspruch angekündigt, über den dann Südkoreas Oberster Gerichtshof entscheiden müßte.
Die linksliberale Tageszeitung Hankyoreh bewertete das Urteil:
Obwohl ein Berufungsverfahren bestehen bleibt, ist es jetzt viel weniger wahrscheinlich, daß die überlebenden Trostfrauen einen Rechtsbehelf erhalten. Es dient als wichtiger Wendepunkt im dreißigjährigen Kampf der Trostfrauen.
Die konservative Tageszeitung Chosun Ilbo kommentierte:
Niemand in Korea zweifelt an den Verbrechen Japans gegen die ehemaligen Sexsklaven, und alle Koreaner sind sich einig, daß die Opfer entschädigt werden müssen. Die Richter im letzten Fall teilen wahrscheinlich dieses Gefühl. Aber das Gesetz ist das Gesetz und gewährt den Staaten souveräne Immunität von der Gerichtsbarkeit eines anderen Landes. … Das Problem der ehemaligen Sexsklavinnen ist eine internationale Angelegenheit, und Korea kann nicht hoffen, internationale Unterstützung zu finden, wenn es nicht das Völkerrecht respektiert.