In letzter Instanz hat das oberste japanische Gericht am 18. Juli entschieden, daß Ausländer (gaikokujin 外国人) im rechtlichen Sinne nicht zum Volk (kokumin 国民) gehören und daher auch im Notfall keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (seikatsu hogo 生活保護) besitzen. Ob sie dennoch in den Genuß von Sozialhilfe kommen, liegt nach Meinung des Gerichts im Ermessen (sairyō 裁量) der zuständigen Kommunen.
Geklagt hatte eine in Ōita lebende Chinesin, in deren Fall die Gemeinde nicht helfen wollte. In zweiter Instanz hatte sie Recht bekommen, doch Japans Regierung ging in Berufung. Da der Gesetzgeber keine Absicht habe erkennen lassen, den Begriff des „Volkes“ zu erweitern, müsse man das Gesetz eng interpretieren, argumentierten die obersten Richter. Schon bisher war die Entscheidung Ermessenssache.
18
Jul 2014