Das Rücksiedlungsprogramm für in Japan lebende Koreaner, das zwischen 1959 und 1984 unter dem propagandistischen Versprechen eines „Paradieses auf Erden“ (地上の楽園 chijō no rakuen) beworben wurde, zählt zu den gravierendsten Menschenrechtskapiteln der ostasiatischen Nachkriegsgeschichte. Die Diskriminierung ethnischer Koreaner in Japan nach 1945, der Entzug der Staatsangehörigkeit nach dem Ende der Kolonialzeit sowie die aktive Unterstützung des Programms durch japanische Behörden und das Rote Kreuz bildeten den politischen und sozialen Kontext, der diese Massenmigration überhaupt ermöglichte. Träger des Umsiedlungsprogramms war faktisch die Generalvereinigung der Koreaner in Japan (在日本朝鮮人総聯合会, kurz Chongryŏn), organisatorisch unterstützt u. a. vom Japanischen Roten Kreuz und politisch von japanischen Behörden. Rund 93.000 Menschen – überwiegend ethnische Koreaner aus Japan, aber auch etwa 1.800 japanische Ehefrauen – folgten den Zusagen von Arbeit, Wohnraum, kostenloser Bildung und medizinischer Versorgung im kommunistischen Nordkorea. Tatsächlich, so übereinstimmende Aussagen von Überlebenden, erwarteten sie Zwangsarbeit, extreme materielle Not, permanente Überwachung, systematische Diskriminierung sowie die faktische Unmöglichkeit, das Land wieder zu verlassen.

Die juristische Vorgeschichte

Bereits 2018 klagten fünf Menschen, denen die Flucht zurück nach Japan gelungen war, vor japanischen Gerichten gegen das nordkoreanische Regime. Sie machten geltend, durch staatlich organisierte Täuschung zur Umsiedlung bewogen und anschließend über Jahrzehnte ihrer grundlegenden Freiheitsrechte beraubt worden zu sein. Im März 2022 wies das Bezirksgericht Tōkyō die Klage zunächst aus formalen Gründen ab: Verjährung und angeblich fehlende Zuständigkeit japanischer Gerichte für Vorgänge in Nordkorea. Das Gericht vermied damals eine inhaltliche Bewertung des Rücksiedlungsprogramms.

Diese Entscheidung wurde jedoch im Oktober 2023 von einem höheren Gericht aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Denn Anwerbung und anschließende Freiheitsberaubung seien nicht getrennt, sondern als einheitliches, fortdauerndes unerlaubtes Handeln zu bewerten. Da der Beginn der Rechtsgutsverletzung in Japan lag, bestehe internationale Zuständigkeit japanischer Gerichte. Das Gericht erkannte ausdrücklich an, daß den Betroffenen unter falschen Versprechungen („gute Lebensbedingungen“) die Ausreise nahegelegt wurde, während sie tatsächlich in Nordkorea unter Nahrungsmangel, eingeschränkten Freiheiten und faktischem Ausreiseverbot lebten. Der daraus resultierende Schaden wirke bis heute fort, etwa durch die Trennung von Familienangehörigen.

Ein wegweisendes Urteil

In seiner Neuverhandlung fällte das Bezirksgericht Tōkyō am 26. Januar 2026 ein historisches Urteil: Das Gericht erkannte das nordkoreanische Umsiedlungsprogramm ausdrücklich als staatliche unerlaubte Handlung an. Es stellte fest, daß die nordkoreanische Regierung systematisch falsche Informationen verbreitet habe – unter anderem über kostenlose medizinische Versorgung, gesicherte Arbeitsplätze und angemessene Lebensbedingungen –, um die Betroffenen zur Ausreise zu bewegen. Nach der Ankunft seien diese Menschen unter lebensfeindlichen Bedingungen gehalten, überwacht und an der Ausreise gehindert worden; damit sei insbesondere die Freiheit der Wohnsitzwahl schwerwiegend verletzt worden.

Das Gericht sprach vier Klägern jeweils 22 Millionen Yen Schadenersatz zu und stellte fest, daß sie über Zeiträume von 29 bis 43 Jahren „den größten Teil ihres Lebens“ unter diesen Bedingungen verbracht hätten. Auch wenn eine tatsächliche Zahlung durch das Regime unter Kim Jongun als höchst unwahrscheinlich gilt, bewerten Juristen und Menschenrechtsorganisationen das Urteil als rechtshistorischen Meilenstein: Erstmals hat ein japanisches Gericht das Unrecht dieses Programms inhaltlich festgestellt und juristisch qualifiziert.

Die möglichen Folgen

Für viele Betroffene bleibt Gerechtigkeit dennoch fragmentarisch: Familien sind bis heute getrennt, zahlreiche Nachkommen leben weiterhin isoliert in Nordkorea, und das Leid der Opfer ist nur teilweise aufgearbeitet.

Die strukturelle Mitverantwortung Japans stand dieses Mal nicht vor Gericht. Doch dieses Urteil könnte eine Signalwirkung für die (noch ausstehende) staatliche Entschädigung durch den japanischen Staat haben könnte. Denn jetzt besitzen die Kläger ein rechtskräftiges Dokument, das die Unmenschlichkeit des Programms bestätigt, welches von Japan mitorganisiert wurde.

Quellen

Beitragsbild: Nordkoreanisches Propagandaposter (2016)