{"id":6948,"date":"2021-04-22T12:29:36","date_gmt":"2021-04-22T10:29:36","guid":{"rendered":"http:\/\/kotoba.japankunde.de\/?p=6948"},"modified":"2023-02-15T21:13:38","modified_gmt":"2023-02-15T20:13:38","slug":"koreanisches-gericht-lehnt-urteil-ueber-trostfrauen-entschaedigung-ab","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kotoba.japankunde.de\/?p=6948","title":{"rendered":"Koreanisches Gericht weist Klage \u00fcber &#8222;Trostfrauen&#8220;-Entsch\u00e4digung ab"},"content":{"rendered":"<p>Die 15. Zivilkammer des Bezirksgerichts von Seoul hat am 21.4.2021 eine Klage verworfen, die 2016 von einer 93-j\u00e4hrigen ehemaligen &#8222;Trostfrau&#8220; und drei weiteren (inzwischen verstorbenen) gegen den japanischen Staat eingebracht worden war. Die Kl\u00e4ger wollten Japan zu Wiedergutmachung verpflichten. Das Gericht wies die Klage zur\u00fcck, weil sie gegen das Prinzip der <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Staatenimmunit%C3%A4t\">Staatenimmunit\u00e4t<\/a> versto\u00dfe. Nach diesem Prinzip k\u00f6nnen Staaten nicht von einer fremden Gerichtsbarkeit verurteilt werden; die einzige Ausnahme w\u00e4re der Internationale Gerichtshof, vor dem jedoch nur Staaten klageberechtigt sind.<br \/>\nErst am 8.1.2021 hatte die 34. Zivilkammer desselben Gerichts in einer vergleichbaren Klage Japan zu Schadenersatz an die klagenden Frauen verurteilt. Der s\u00fcdkoreanische Staatspr\u00e4sident Mun nannte dieses Urteil &#8222;verbl\u00fcffend&#8220;, die japanische Regierung wies es unter Hinweis auf die Staatenimmunit\u00e4t sogleich zur\u00fcck. Ende M\u00e4rz erlaubte ein weiteres Gericht den siegreichen Kl\u00e4gern jedoch nicht, ihre Wiedergutmachungsanspr\u00fcche durch die Beschlagnahme japanischen Eigentums durchzusetzen.<\/p>\n<p>Weil das Gericht sich jetzt in der Sache f\u00fcr nicht zust\u00e4ndig erkl\u00e4rte, gab es in seinem Urteil zum Anliegen der Entsch\u00e4digung nur eine <a href=\"http:\/\/english.hani.co.kr\/arti\/english_edition\/e_national\/992197.html\">allgemeine Erkl\u00e4rung<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>Die Anstrengungen, die S\u00fcdkorea im In- und Ausland unternommen hat, und die erzielten Ergebnisse scheinen unzureichend gewesen zu sein, um das Leid und die Verluste der Opfer auszugleichen, und die Einigung S\u00fcdkoreas und Japans [zur Frage der milit\u00e4rischen sexuellen Sklaverei] im Dezember 2015 kann im Vergleich zu den Schmerzen, unter denen sie in der Vergangenheit leiden mu\u00dften, nicht als v\u00f6llig zufriedenstellend angesehen werden.<\/p><\/blockquote>\n<p>Allerdings gestand das Gericht der japanischen Regierung zu, mit der \u00dcbereinkunft von 2015 wenigstens den Versuch einer Wiedergutmachung unternommen zu haben. Der jetzige Pr\u00e4sident Mun hat diese Vereinbarung 2018 zwar f\u00fcr unzureichend erkl\u00e4rt, sie aber rechtlich nicht infrage gestellt. Auch in ihrem Kommentar zum jetzigen Gerichtsurteil verwies die s\u00fcdkoreanische Regierung auf diese \u00dcbereinkunft und forderte Japan auf, sie zu beachten. <\/p>\n<p>Gegen das jetzige Urteil haben die Kl\u00e4ger Widerspruch angek\u00fcndigt, \u00fcber den dann S\u00fcdkoreas Oberster Gerichtshof entscheiden m\u00fc\u00dfte.<\/p>\n<p>Die linksliberale Tageszeitung <em>Hankyoreh<\/em> <a href=\"http:\/\/english.hani.co.kr\/arti\/english_edition\/e_national\/992197.html\">bewertete das Urteil<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>Obwohl ein Berufungsverfahren bestehen bleibt, ist es jetzt viel weniger wahrscheinlich, da\u00df die \u00fcberlebenden Trostfrauen einen Rechtsbehelf erhalten. Es dient als wichtiger Wendepunkt im drei\u00dfigj\u00e4hrigen Kampf der Trostfrauen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die konservative Tageszeitung <em>Chosun Ilbo<\/em> <a href=\"http:\/\/english.chosun.com\/site\/data\/html_dir\/2021\/04\/22\/2021042201766.html\">kommentierte<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>Niemand in Korea zweifelt an den Verbrechen Japans gegen die ehemaligen Sexsklaven, und alle Koreaner sind sich einig, da\u00df die Opfer entsch\u00e4digt werden m\u00fcssen. Die Richter im letzten Fall teilen wahrscheinlich dieses Gef\u00fchl. Aber das Gesetz ist das Gesetz und gew\u00e4hrt den Staaten souver\u00e4ne Immunit\u00e4t von der Gerichtsbarkeit eines anderen Landes. &#8230; Das Problem der ehemaligen Sexsklavinnen ist eine internationale Angelegenheit, und Korea kann nicht hoffen, internationale Unterst\u00fctzung zu finden, wenn es nicht das V\u00f6lkerrecht respektiert.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die 15. Zivilkammer des Bezirksgerichts von Seoul hat am 21.4.2021 eine Klage verworfen, die 2016 von einer 93-j\u00e4hrigen ehemaligen &#8222;Trostfrau&#8220; und drei weiteren (inzwischen verstorbenen) gegen den japanischen Staat eingebracht worden war. Die Kl\u00e4ger wollten Japan zu Wiedergutmachung verpflichten. Das Gericht wies die Klage zur\u00fcck, weil sie gegen das Prinzip der Staatenimmunit\u00e4t versto\u00dfe. Nach diesem Prinzip k\u00f6nnen Staaten nicht von einer fremden Gerichtsbarkeit verurteilt werden; die einzige Ausnahme w\u00e4re der Internationale Gerichtshof, vor dem jedoch nur Staaten klageberechtigt sind. Erst am 8.1.2021 hatte die 34. 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