Im April 2022 tritt eine Änderung des japanischen Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft, nach der Japaner in Zukunft mit Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Volljährigkeit (seinen 成年) erlangen. Seit 1876 hatte dieses Alter bei 20 Jahren gelegen, um das japanische Rechtssystem an die damals im Westen vorherrschenden Regelungen anzupassen. Allerdings waren Japaner schon seit 2016 mit 18 Jahren wahlberechtigt, und auch die Kinder und Enkel des Kaisers galten bereits mit 18 als volljährig (was bei ihren ansonsten stark eingeschränkten bürgerlichen Rechten freilich wenig bedeutete).
Auch in Japans ehemaligen Kolonien lag der Eintritt der Volljährigkeit lange Zeit bei 20 Jahren. In Südkorea wurde das Volljährigkeitsalter bereits 2011 von 20 auf 19 Jahre gesenkt. Taiwan wird es am 1.1.2023 auf 18 Jahre absenken. In Nordkorea liegt es gar bei 17 Jahren.
Noch niedriger liegt es in Vietnam, wo man bereits mit 16 zu den Erwachsenen zählt, während in China die international am weitesten verbreitete Marke von 18 Jahren gilt; allerdings ist man auch hier bereits mit 16 volljährig, wenn man seinen Lebensunterhalt mit eigener Arbeit bestreitet.
Ohnehin galten im alten chinesischen Kulturraum ganz andere Vorstellungen. Ursprünglich unterschied man hier nach „gering an Jahren“ (少, chin. shao, jap. shō) und „lang an Jahren“ (長, chin. jang, jap. chō), und die Grenze dazwischen lag im antiken China zumindest für Jungen bei 10 Jahren.1 Überhaupt war es in China (und dem Rest Ostasiens) üblich, Altersphasen in Vielfachen von 10 auszudrücken.2 Die im Westen eher ungewöhnliche Grenze von 20 Jahren entsprach daher den traditionellen Denkvorstellungen. Im kaiserzeitlichen China fand in diesem Alter das „Kappenfest“ 冠禮 (guänli, in Korea kwallye) statt, an dem Jungen zum ersten Mal zeremonielle Erwachsenenkleidung tragen durften. Mädchen feierten es allerdings schon mit 15, damit man sie schneller verheiraten konnte. Die entsprechende Zeremonie in Japan hieß genpuku 元服 und fand irgendwann zwischen 10 und 20 Jahren statt.


1Robert H. Gassmann: Verwandtschaft und Gesellschaft im alten China. Begriffe, Strukturen und Prozesse. Zürich 2006, S. 537.
2Ebd.
Beitragsbild: Junge Japaner feiern 1984 ihre Volljährigkeit am Meiji-Schrein in Tōkyō.