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Geschichtsklitterung: Japans Recht auf Krieg

In einer Agenturmeldung, welche die FAZ am 7.1.2022 auf ihrer Website veröffentlichte, wird über die Verlängerung der amerikanisch-japanischen Sicherheitspartnerschaft für fünf Jahre berichtet. In diesem Zusammenhang wird behauptet:

Japan war von den Vereinigten Staaten nach dem Zweiten Weltkrieg das Recht entzogen worden, Krieg zu führen.

Wie bitte?
Natürlich bezieht sich diese Äußerung auf den berühmten Artikel 9 der japanischen Verfassung von 1946, in dem Japan erklärt:

1. In aufrichtigem Streben nach einem auf Gerechtigkeit und Ordnung gegründeten internationalen Frieden verzichtet das japanische Volk für alle Zeiten auf den Krieg als ein souveränes Recht der Nation und auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als Mittel zur Beilegung internationaler Streitigkeiten.
2. Um das Ziel des vorhergehenden Absatzes zu erreichen, werden keine Land-, See- und Luftstreitkräfte oder sonstige Kriegsmittel unterhalten. Ein Recht des Staates zur Kriegführung wird nicht anerkannt.

Dieser Artikel sollte einen Meilenstein für die Überwindung des japanischen Militarismus bilden, der im halben Jahrhundert davor mit unschöner Regelmäßigkeit im Zehn-Jahres-Rhythmus Kriege in den ostasiatischen Nachbarländern und schließlich im gesamten Pazifikraum verursacht hatte. Insofern war es erwartbar, daß die USA als hauptsächliche (aber bei weitem nicht einzige) Siegermacht nach 1945 Interesse daran hatten, Japan von diesem Weg abzubringen.
Doch die Behauptung, die USA hätten Japan damals irgendein Recht entzogen, ist mehr als anstößig. Die Idee eines Kriegsverzichts war damals nicht singulär. Sie wurde zum ersten Mal 1935 in der Verfassung der Philippinen formuliert. In deren Artikel II hieß es:

The Philippines renounces war as an instrument of national policy, and adopts the generally accepted principles of international law as part of the law of the Nation. (Die Philippinen verzichten auf den Krieg als Instrument der nationalen Politik und nehmen die allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts als Teil des Rechts der Nation an.)

In der französischen Verfassung von 1946 hieß es sehr ähnlich:

La République française, fidèle à ses traditions, se conforme aux règles du droit public international. Elle n’entreprendra aucune guerre dans des vues de conquête et n’emploiera jamais ses forces contre la liberté d’aucun peuple. (Die Französische Republik, treu ihrer Überlieferung, richtet sich nach den Regeln des internationalen Völkerrechts. Sie wird keinen Krieg aus Eroberungsabsichten unternehmen und ihre Streitkräfte niemals gegen die Freiheit irgendeines Volkes wenden.)

Der hier aufscheinende Zusammenhang zwischen dem Recht auf Kriegführung (zum Zwecke der Eroberung, im Unterschied zur Selbstverteidigung) und dem Völkerrecht ist evident. Er führt sich auf die damaligen Erwartungen zurück, daß das Völkerrecht ein Werkzeug zur Verhinderung von Kriegen sei und daß internationale, auf das Völkerrecht gestützte Organisationen, insbesondere die 1946 gegründeten Vereinten Nationen, zu den Hütern des Weltfriedens werden sollten.
Diese Erwartungen gab es auch in Japan. Der Japanologe und Friedensforscher Klaus Schlichtmann hat seit Jahren in zahlreichen Veröffentlichungen die japanischen Quellen für diese Haltung nachgezeichnet. Schlichtmann zeigt, daß insbesondere der ehemalige Diplomat und Außenminister Shidehara Kijūrō (1872–1951), der im Oktober 1945 japanischer Premierminister wurde, ein starker Verfechter dieser Auffassung war.
So richtig es auch ist, daß die USA den auf Shideharas Anweisung erstellten ersten Entwurf einer Nachkriegsverfassung brüsk zurückwiesen und den Japanern im Februar 1946 einen selbstverfaßten Text präsentierten, welcher den Kriegsverzicht in Artikel 9 mit beinhaltete: Sowohl MacArthur als auch Shidehara haben darauf verwiesen, daß diese Idee auf Vorschlag von Shidehara aufgenommen wurde. Dies ist von späteren Historikern bestritten worden, aber entscheidend und unbestreitbar ist etwas anderes: Die neue Verfassung mit Artikel 9 wurde am 3. November 1946 vom japanischen Parlament, der gewählten Vertretung des japanischen Volkes, in freier Abstimmung angenommen und trat ein halbes Jahr später in Kraft. Die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung Japans stand und steht hinter diesem Artikel; nach einer Umfrage der Asahi Shinbun vom Mai 2021 sind 61 % der Japaner dagegen, ihn zu verändern.
Daß seit Ausbruch des Koreakrieges — auch auf Drängen der USA — nach Wegen gesucht wurde, Japan wiederzubewaffnen und ihm zu ermöglichen, sich allein und kollektiv militärisch zu verteidigen, ist eine andere Geschichte. Die Behauptung aber, die USA hätten Japan das Recht auf Kriegführung entzogen, ist nicht nur verfassungsrechtlicher Unfug, sondern Geschichtsklitterung. Sie dient nur jenen rechtsnationalistischen Kreisen als Argument, welche die Verfassung von 1946 insgesamt als aufgezwungen und unjapanisch verunglimpfen und durch ein Dokument nach eigenem Gusto ersetzen wollen.

Beitragsbild: Australian War Memorial, Canberra, Kriegsgemälde aus dem Zweiten Weltkrieg