Japans Oberster Gerichtshof hat am 25.6.2021 Klagen verworfen, die sich gegen den gesetzlichen Zwang gewandt hatten, bei der Eheschließung einen gemeinsamen Familiennamen annehmen zu müssen.

Vor drei Jahren hatte ein Ehepaar Klage erhoben, weil das Kind aus erster Ehe der Frau damit einen anderen Nachnamen erhielt als seine wiederverheiratete Mutter. In erster Instanz wies das Bezirksgericht Tokio die Klage; das Kind könne seinen Nachnamen ändern, wenn das Familiengericht zustimme. Die zweite Instanz bestätigte dieses Urteil. Der OGH wies jetzt die Verfassungsbeschwerde der Eltern dagegen zurück. Auch der Antrag eines noch unverheirateten anderen Paares, ihre Eheschließung unter verschiedenen Namen registrieren zu dürfen, wurde letztinstanzlich abgewiesen.

Beitragsbild: Pablo Picasso (1881–1973): Le Couple (Les Misérables) (1904)