- Kotoba 古都薔 - https://kotoba.japankunde.de -

Japan und EU unterzeichnen Handelsabkommen

Eine gute Nachricht für Verbraucher in Japan und Europa: „fast alle Zölle“ auf europäische Importwaren werden nach der am 17. Juli 2018 in Tōkyō erfolgten Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen Japan und der EU (kurz JEFTA genannt, aber offiziell EPA = Economic Partnership Agreement) gesenkt und mittelfristig aufgehoben. Dies betrifft vor allem Nahrungsmittel wie Käse, Fleisch, Wein, Butter und Schokolade, die bislang mit bis zu 40 % verzollt werden mußten. Japan ist weltweit der viertgrößte Importeur europäischer Nahrungsmittel; die EU setzt damit 500 Mio. Euro jährlich um. Außerdem wird Japan künftig mehr als 200 europäische Herkunftsbezeichnungen wie Chablis, Chianti, Roquefort und Tiroler Speck schützen. Umgekehrt werden solle Zölle auch beim Import japanischer Lebensmittel in die EU fallen. Einzig Reis ist vom Freihandel weiter ausgenommen, um die japanische Landwirtschaft zu schützen. Die EU rechnet jetzt mit einer Verdoppelung ihrer Ausfuhr von Milchprodukten; ebenso hoch sollen die Zuwächse bei Textilien ausfallen, mehr als 50 % bei anderen Nahrungsmitteln und noch 7 % bei Chemieprodukten.
Japan will seine Standards für Kraftfahrzeuge den europäischen Regelungen angleichen. Auch dies soll den Export europäischer Autos nach Japan erleichtern. Umgekehrt werden japanische Autos auch in der EU billiger, weil der bisher geltende Zollsatz von 10 % innerhalb von sieben Jahren sinken soll. Befürchtungen, Europas Automarkt könnte jetzt von japanischen Fahrzeugen erobert werden, weist die EU zurück: Nach Abschluß des EU-Südkorea-Handelsabkommens von 2011 hätten sich die EU-Export nach Südkorea binnen vier Jahren verdreifacht.
Beim Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen (immerhin rund 15 % Anteil an der Gesamtwirtschaft) hat die EU allerdings nur kleine Verbesserungen erreicht. Japan hat versprochen, im Bahn-, Krankenhaus- und Elektrizitätswesen europäischen Firmen bessere Chancen zu geben. Bislang haben ausländische Firmen in diesem Feld nur 3,5 % der Aufträge erhalten können, in der EU sind es allerdings auch nur 4,5 %.
Die Verhandlungen über das EPA hatten 2013 begonnen. Das Abkommen tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Die Tageszeitung Sankei Shinbun 産経新聞 kommentierte:

Nun entsteht eine riesige Freihandelszone, die etwa 30 % des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und etwa 40 % des weltweiten Handelsvolumens abdeckt. Während die US-Regierung unter Trump protektionistische Handelspolitik betreibt wie Importbeschränkungen auf Stahl und Aluminium, appellieren Japan und die EU mit dem raschen Inkraftsetzen des EPA an die Bedeutung des Freihandels.

EPA löst durchaus nicht alle Meinungsverschiedenheiten zwischen EU und Japan. So haben die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten noch am 6. Juli beim japanischen Außenministerium gemeinsam gegen den Vollzug der Todesstrafe an den Verantwortlichen der Terror-Sekte Aum protestiert: Die Todesstrafe trage nicht zur Bekämpfung der Kriminalität bei und sei wegen ihrer Unumkehrbarkeit problematisch.