Der AStA der Universität Bonn empört sich über das neue Polizeigesetz, das im Land Nordrhein-Westfalen geplant ist. In seiner Zeitschrift „Des Friedrichs Wilhelm“ (Nr. 38, 18.6.2018, S. 3) heißt es dazu:

Einbezogen sind auch gewerbs- oder bandenmäßige Eigentumsdelikte wie Versicherungsbetrug, Untreue oder Bankrott. In Zukunft solltet ihr also nicht mehr „aus Versehen“ euer Handy fallen lassen, um von eurer Versicherung ein neues zu bekommen.

In Zukunft? Ehrlich? Ist es also bisher üblich, daß Studenten ihre Handys absichtlich fallen lassen, um ein neues zu bekommen? Wissen die jungen Leute eigentlich, daß das auch jetzt schon als Versicherungsbetrug — mit Haft bis zu drei Jahren — strafbar ist? Dazu braucht es kein neues Polizeigesetz.
Oder ist das Stichwort hier „gewerbs- und bandenmäßig“? Wenn also der AStA seine Studenten „bandenmäßig“ auffordern würde, ihre Handys absichtlich fallen zu lassen? Das tut er ja zum Glück nicht, im Gegenteil. Allerdings eben erst angesichts eines drohenden neuen Polizeigesetzes.
Die Versicherungsbranche beklagt übrigens tatsächlich, daß bei der Einführung neuartiger Mobiltelefone sprunghaft mehr Schadenfälle an Altgeräten gemeldet werden — und vermutet dahinter in vielen Fällen Betrug. (Aus der Sicht der geschädigten Handys handelt es sich wohl eher um Untreue.)
Wie auch immer: Mir gefällt der Gedanke nicht, daß man erst ein neues Polizeigesetz braucht, um Angst vor dem Betrügen zu bekommen. Gerade nicht, wenn es sich um junge, intelligente Menschen handelt. Menschen, von denen wir wissenschaftliche Leistungen erwarten. Das Kapital der Wissenschaft aber ist Wahrhaftigkeit und Redlichkeit. Hütchenspieler müssen nicht studieren.