Mit einem Vergleich endete im April ein Gerichtsverfahren, das die Gewerkschaft der befristeten Lehrkräfte 2013 gegen die Leitung der privaten Waseda-Universität angestrengt hatte. Hintergrund war die Entscheidung der Universität, befristete Lehrkräfte (hijōkin kōshi 非常勤講師) ab 2018 nur noch für maximal 5 Jahre und maximal 4 Unterrichtseinheiten zu beschäftigen.
Dies hätte dramatisch von der bisherigen Praxis abgewichen und viele der 3.700 Betroffenen wirtschaftlich schwer getroffen. Die Waseda-Universität zahlt 30.000 Yen (230 Euro) pro Semester für eine 90-minütige Unterrichtseinheit. Bei 4 Einheiten wären dies also 920 Euro — viel zu wenig zum Leben im teuren Tōkyō. Einige der aktuellen Lehrkräfte kommen auf 10 Einheiten pro Woche, viele arbeiten gleichzeitig an mehreren Universitäten oder in anderen Jobs. Im Durchschnitt kamen sie 2007 auf ein Jahreseinkommen von 3 Mio. Yen (rund 24.000 Euro). Aber dies ist der Bruttoverdienst, und eines haben alle Lehrbeauftragten in Japan gemeinsam: Die Universitäten zahlen für sie keine Sozialabgaben. Ihre Rente, Kranken- und Pflegeversicherung müssen die Lehrbeauftragten also selbst erwirtschaften.Ihre Lehraufträge werden über ein Jahr abgeschlossen. Jedes Jahr beginnt also ein neues Nachrechnen und Bewerben. Immerhin ließen private Universitäten wie die Waseda ihre Lehrbeauftragten bislang bis zum Alter von 70 Jahren arbeiten — genau wie ihre regulären Professoren, die freilich bei nur 4 Unterrichtseinheiten pro Woche auf ein Jahresgehalt von 13,5 Mio. Yen (fast 104.000 Euro) kommen.
Für ihre Pläne hatte die Universität allerdings einen guten Grund. 2013 wurde ein Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmer verabschiedet. Darin wurde geregelt, daß Arbeitnehmer, die 5 Jahre befristet beschäftigt werden, auf Antrag einen unbefristeten Vertrag erhalten müssen; daß eine „unlogische“ Verweigerung der Weiterbeschäftigung verboten ist; und daß eine „unlogische“ Differenz der Arbeitsbedingungen von befristeten und unbefristeten Arbeitnehmern verboten ist. Die Universitätsleitung wollte sich also einerseits durch die Beschäftigungshöchstdauer vor einer Entfristungswelle schützen und andererseits durch die Beschränkung der Unterrichtsstunden eine „logische“ Differenz zwischen unbefristeten Lehrbeauftragten und Professoren nachweisen. Dabei verfügen viele der Lehrbeauftragten über eine vielen Professoren mindestens gleichwertig akademische Qualifikation und sind promoviert, was für Professoren an japanischen Universitäten immer noch nicht überall gilt.
Die Gewerkschaft war auf dem besten Wege, den Prozeß gegen die Waseda zu gewinnen. Im April einigten sich beide Seiten jedoch. Alle Lehrbeauftragten, die schon vor 2014 dort arbeiteten, können jetzt einen Antrag auf Entfristung stellen. Alle übrigen werden maximal 10 Jahre lang beschäftigt. Wer bislang mehr als 9 Unterrichtsstunden erteilt hat, darf dies auch weiterhin; für alle anderen gelten 8 als Obergrenze. Und es gibt 10 Prozent Gehaltserhöhung.
Schon 2014 wurden außerdem 20 Japanisch-Lehrbeauftragte, deren Stundenlohn ohnehin nur bei knapp der Hälfte der übrigen Dozenten liegt, entlassen, die bereits 5 Jahre lang an der Waseda tätig gewesen waren. Auch dies wurde zurückgenommen; sie dürfen jetzt wieder bis 70 tätig sein.
Der Arbeitskampf an der Waseda hat deshalb die Aufmerksamkeit auf Japans akademisches Proletariat gelenkt, das vor allem an den Privatuniversitäten einen Großteil der Lehrleistungen erbringt und in vielen Fällen ohne soziale Absicherung und Aufstiegschancen von der Hand in den Mund lebt — trotz erstklassiger Studienabschlüsse. Trotz hoher Studiengebühren leiden Japans Privatuniversitäten an Geldnot, und ihre Perspektiven sind angesichts des dramatischen Geburtenrückgangs schlecht. Die meisten (damals noch als Fachhochschulen bezeichnet) lebten vor 1945 davon, daß die Professoren der staatlichen Universitäten durch Lehraufträge ihr Gehalt aufbesserten. Nach 1945 wurde den Professoren dies verboten. Deshalb stellten die Privaten befristete Dozenten in großen Zahlen ein, um weiterhin mit geringen Personalkosten rechnen zu können. Mit der Abschaffung des verpflichtenden Studium Generale 1991 war dann die Abschaffung vieler unbefristeter Positionen verbunden. Der allgemeine Zug zur Reduktion festangestellter Mitarbeiter, der sich seit damals in vielen Wirtschaftsunternehmen bemerkbar macht, machte auch vor den Universitäten nicht halt. Fast die Hälfte der privaten Universitäten unterschreitet nach Feststellung der Regierung die vorgesehene Zahl festangestellter Mitarbeiter. Die Regierung plant jetzt deshalb die Zahl der unbefristet Beschäftigten weiter zu reduzieren und unwirtschaftlich arbeitende Universitäten aufzulösen oder zu fusionieren. Dadurch wird die Lage auf dem akademischen Arbeitsmarkt natürlich zusätzlich verschärft.
Und es sind nicht nur die Privaten zum Handeln gezwungen. Die staatliche Tōhoku-Universität meldete Ende 2016, sie werde 3.243 von 5.771 bisherigen Lehrbeauftragten wegen der 5-Jahres-Regel ab 2018 nicht mehr weiterbeschäftigen. Die staatliche Universität Yokohama hat beschlossen, Lehrbeauftragte nach Ablauf von 5 Jahren ein Semester lang ohne Vertrag zu lassen — um ihnen den Entfristungsanspruch zu nehmen.
Vor deutschen Arbeitsgerichten hätten solche Tricks an staatlichen Universitäten keine Chance. Aber dennoch besteht kein Grund zur Selbstzufriedenheit. An vielen deutschen Universitäten, auch in Bonn, werden nämlich Fremdsprachendozenten grundsätzlich nur zwei Jahre lang beschäftigt, weil sie sonst unkündbar werden — und zwar in ihrem ganzen Leben. Danach dürfen sie nur noch als Lehrbeauftragte tätig werden — ohne Sozialversicherung.