Erstmals hat ein japanisches Gericht in einem mit Spannung erwarteten Urteil der japanische Regierung Mitschuld an dem Atomkraftunfall von Fukushima 2011 zugewiesen. Das Landgericht Maebashi verurteilte am 17. März 2017 das Land und den AKW-Betreiber Tepco dazu, 137 Klägern, die ihre Heimat in der Präfektur Fukushima wegen der Havarie verlassen mußten und nun in der Präfektur Gunma leben, 38 Mio. Yen Schadenersatz zu leisten. Die Kläger hatten 1,5 Mrd. Yen gefordert, weil sie wegen des Umzugs seelische Pein erlitten hätten. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch nebensächlich. Entscheidend ist, daß erstmals gerichtlich festgestellt wurde, daß Japan trotz der Jahre zuvor von Wissenschaftlern ausgesprochenen Warnung vor einem riesigen Tsunami den Kraftwerkbetreiber nicht rechtzeitig aufgefordert hatte, ausreichende Sicherungsvorkehrungen zu treffen. Man habe Wirtschaftlichkeit den Vorrang vor Sicherheit gegeben, obwohl der Schutz der Notstromzufuhr leicht zu bewerkstelligen gewesen wäre, heißt es in dem Urteil.
Ähnliche Verfahren sind in insgesamt 18 Präfekturen anhängig. Die Regierung gab erwartungsgemäß bekannt, das Urteil werde keinen Einfluß auf die japanische Energiepolitik haben. Allerdings wird sie mit dem nun auch gerichtsfesten Vorwurf leben müssen, das Leben ihrer eigenen Bürger zu gefährden, wenn sie aus dem Urteil keine hinreichenden Konsequenzen zieht.