Erstmals seit Einführung des Jurysystems ist in Japan ein zur Tatzeit Minderjähriger letztinstanzlich zum Tode verurteilt worden.
2010 war ein damals 18-Jähriger in der Stadt Ishinomaki 石巻 in die Wohnung seiner ehemaligen Freundin eingedrungen und hatte deren Schwester und eine ihrer Freundinnen erstochen sowie einen gleichfalls anwesenden jungen Mann schwer verletzt. Offenbar hatte er geplant, seine Ex-Freundin zu entführen. In zwei Gerichtsinstanzen wurde der nach japanischem Recht zur Tatzeit Minderjährige zum Tode verurteilt, nun wies das Oberste Gericht seine Revision ab. „Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte eine gewisse Reue gezeigt und um Entschuldigung gebeten habe, wiegt die Verantwortung für sein Verbrechen äußerst schwer“, urteilte das Gericht.
Seine Rechtsanwälte zeigten sich enttäuscht und bescheinigten ihrem Mandanten „geistige Unreife“, die seine Schuld relativiere.
In Japan gilt für die Medien, daß die wahren Namen minderjähriger Täter zu deren Schutz nicht genannt werden dürfen. Der Staatssender NHK wich mit Verkündung des Urteils des Obersten Gerichts nunmehr von dieser Regel ab, da „die Möglichkeit seiner Resozialisierung faktisch ausgeschlossen“ sei. Zugleich wies der Sender darauf hin, daß in letzter Zeit bei vergleichbaren Prozessen eine Tendenz für eine strengere Bestrafung Jugendlicher aufscheint: In wenigstens drei anderen Mordfällen sind in den letzten Jahren fünf jugendliche Täter zum Tode verurteilt worden.
Japan verstößt mit diesen Urteilen zwar formal nicht gegen das Völkerrecht. International verboten ist lediglich, Täter hinzurichten, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Das Europäische Parlament äußerte sich allerdings zuletzt im Oktober 2015 „zutiefst besorgt darüber, dass die Todesstrafe gegen Minderjährige und gegen Menschen mit geistigen Behinderungen verhängt wird, und fordert die sofortige und endgültige Einstellung dieser Praxis“.