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Berufungsgericht verwirft Klage gegen AKW Sendai

Das Berufungsgericht von Fukuoka 福岡 hat am 6. April in zweiter Instanz eine Klage von Anwohnern gegen den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Sendai 川内 (Präfektur Kagoshima 鹿児島) abgewiesen. Die neuen, nach dem Reaktorunglück in Fukushima 2011 erlassenen Regeln für Atomkraftwerke seien nicht „unvernünftig“. Damit bestätigten sie das Urteil des Landgerichts Kagoshima vom April 2015. Die Kläger erwägen nun, sich ans Oberste Gericht in Tōkyō 東京 zu wenden.
Die Richter entschieden damit anders als das Landgericht in Ōtsu 大津, das im März die Wiederaufnahme des Betriebs der Reaktoren Takahama 高浜 3 und 4 vorläufig untersagt hatte.