70 Jahre nach dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki haben nun auch deren nicht-japanischen Opfer das Recht erstritten, ihre dabei erlittenen Leiden in Japan kostenlos medizinisch behandeln zu lassen. Dieses Recht steht gesetzlich allen Atombombenopfern (hibakusha 被爆者) zu — gleich, wo sie leben und welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, stellte am 8.9.2015 Japans Oberster Gerichtshof fest. Bislang hatten Japans Regierung und die zuständigen Präfekturen den betroffenen Ausländern — von denen die meisten Koreaner sind — diese Leistungen versagt. In vielen Fällen wurden bisher lediglich bis zu 300.000 Yen im Jahr (ca. 2.250 Euro) als Ersatzleistung gezahlt, was viele der überlebenden Opfer als unzureichend kritisierten. Die jetzige Entscheidung fiel, nachdem drei Koreaner 2011 gegen die Präfektur Ōsaka Klage eingereicht hatten. 2002 hatten koreanische Opfer vor Gericht durchgesetzt, daß sie ihre Ansprüche auch dann nicht verlieren, wenn sie nicht mehr in Japan leben. Von der jetzigen Entscheidung profitieren ca. 4.300 Menschen, davon 2.600 Koreaner.
Unter denen, die geklagt hatten, war Lee Hong-hyun (69), dessen Vater als Werftarbeiter in Hiroshima umkam, während seine Mutter mit ihm schwanger war. Lange nach seiner Geburt wurde festgestellt, daß er im Mutterleib gesundheitliche Schäden durch die Strahlung erlitt.

Links im Bild Lee Hong-hyun, daneben japanische Unterstützer