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Fukushima: Tepco muß Entschädigung für Selbstmord leisten

Im Juli 2011 überschüttete sich eine 58-jährige Japanerin im Garten ihres Hauses in Kawamata in der Präfektur Fukushima mit Benzin und beging Selbstmord durch Selbstverbrennung. Sie hinterließ einen Ehemann und drei Kinder. Im März 2011 mußte die Familie wegen des Reaktorunglücks im AKW Fukushima I ihr Heim verlassen und lebte seither in einer Notunterkunft. Die Frau verfiel in Depressionen.
Nach ihrer Selbsttötung verklagte ihre Familie den AKW-Betreiber Tepco (Tōkyō Denryoku 東京電力) auf Zahlung von 91 Mio. Yen (662.000 Euro) Schmerzensgeld.
Das Landgericht Fukushima gab der Klage heute statt und verurteilte Tepco dazu, der Familie 49 Mio. Yen (356.000 Euro) zu zahlen. Für Tepco, das behauptet habe, die Selbsttötung sei auf die „Gebrechlichkeit“ der Frau zurückzuführen, handelt es sich um die erste Niederlage in einem vergleichbaren Prozeß wegen Fukushima.