Das japanische Parlament hat am Nikolaustag des Jahres 2013 den Gesetzentwurf der rechtskonservativen Regierung Abe zum Schutz bestimmter Geheimnisse (Gesetz zur Wahrung bestimmter Geheimnisse) mit der Mehrheit der Regierungsparteien angenommen. Die Versuche der Opposition, dies durch Geschäftsordnungs- und Mißtrauensvoten zu verhindern, sind gescheitert.
Demnach können Beamte, die Staatsgeheimnisse verraten, mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden, und diejenigen, die sie dazu anleiten (= Journalisten), mit bis zu 5 Jahren. Unter den besonderen Schutz dieses Gesetzes fallen solche Staatsgeheimnisse, die von hierzu bevollmächtigen Amtsträgern dazu erklärt werden. Sie betreffen alles, was die Sicherheit des Volkes berührt, insbesondere die Bereiche Außenpolitik, Verteidigung, Spionage und Terror. Die Geheimhaltungsfrist gilt auf 5 Jahre. Sie kann durch Verwaltungsakt auf 30 Jahre und per Kabinettsbeschluß auf maximal 60 Jahre verlängert werden. Die Regierung hat versprochen, zur Überprüfung eine unabhängige Kommission (jōhō hozen kansatsushitsu 情報保全監察室) einzurichten, die vom Ministerpräsidenten ernannt werden soll.
Neben den drastischen Haftstrafen stehen die mangelnde Überprüfbarkeit der Geheimhaltungsverfügungen sowie deren flexible Verlängerung im Mittelpunkt der Kritik durch Medien, Wissenschaftler und die auf das Recht der Informationsfreiheit pochende Bevölkerung.