Am 21. April 2013 rief die angeblich 12.000 Mitglieder zählende rechtsradikale “Bürgerbewegung gegen die Privilegien der in Japan lebenden Koreaner” (Zaitokukai 在特会) erneut zu einer Demonstration auf — diesmal in Tokyo-Shinjuku. Der Zug skandierte Parolen wie „Bringt die Chinesen alle um!“ oder „Laßt uns einen Holokaust veranstalten!“ oder „Tod allen Koreanern in Japan!“
Gegendemonstranten begleiteten den Zug und beklagten den unverhohlenen Rassismus der Veranstalter. Ein Abgeordneter des Oberhauses wies darauf hin, daß Japan 1995 der Antirassismuskonvention beigetreten ist, aber noch keine Rechtsinstrumente für ihre Umsetzung geschaffen hat.
So konnte die Sprecherin der Demonstration scheinheilig, aber ohne eine Strafe zu riskieren, die rhetorische Frage stellen: „Ist es etwa verboten, ‚Bringt die Ausländer um!‘ zu rufen?“
Nein, in Japan ist dies im Gegensatz zu den meisten übrigen zivilisierten Ländern nicht verboten. Es ist wohl auch nicht verboten, sich immer wieder dieselben Sündenböcke für die eigene Misere zu suchen. So wie 1923 nach dem Großen Kantō-Erdbeben, als Tausende von Koreanern zum Opfer des japanischen Mobs wurden. Sie waren damals übrigens rechtlich japanische Staatsbürger. Diejenigen Koreaner, die heute ungestraft von dem grölenden Mob mit dem Tode bedroht und als „Kakerlaken“ bezeichnet werden, besitzen nicht einmal mehr eine Staatsangehörigkeit (weil Japan Nordkorea nicht anerkennen will). Sich an ihnen zu vergreifen, erfordert im heutigen Japan offenbar keinen großen Mut mehr. Nicht mehr lange, und in Japan regiert die Feigheit vollends.